Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volt Elektro-Prüfservice GmbH für Angebote, Aufträge und Leistungen im Bereich der Überprüfung elektrischer Geräte und Anlagen.
1. Allgemeines
1.1 Die Volt Elektro-Prüfservice GmbH (nachfolgend „Volt EPS“ genannt) ist ein Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Paderborn. Das Unternehmen ist auf die Prüfung elektrischer Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen nach den jeweils geltenden Vorschriften und Normen spezialisiert.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen der Volt Elektro-Prüfservice GmbH gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
1.4 Auskünfte, Zusagen oder sonstige Vereinbarungen, die über den bestätigten Leistungsumfang hinausgehen, sind nur verbindlich, wenn sie von der Volt Elektro-Prüfservice GmbH in Textform bestätigt wurden.
1.5 Die Volt Elektro-Prüfservice GmbH behandelt alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen vertraulich. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben, zur Erfüllung rechtlicher Pflichten oder zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
1.6 Von der Volt Elektro-Prüfservice GmbH erstellte Konzepte, Vorlagen und technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Volt Elektro-Prüfservice GmbH, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist berechtigt, die für ihn erstellten Prüfprotokolle und Dokumentationen für eigene betriebliche und gesetzliche Zwecke zu verwenden.
1.7 Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
1.8 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sollen zur eindeutigen Dokumentation in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.
2. Kostenvoranschläge und Angebote
2.1 Kostenvoranschläge und Angebote der Volt Elektro-Prüfservice GmbH werden grundsätzlich in Textform erstellt und sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für sämtliche Angebote gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2 Angebote für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen werden grundsätzlich kostenfrei erstellt. Erfordert die Erstellung eines Kostenvoranschlags einen außergewöhnlich hohen Aufwand, kann hierfür eine angemessene Vergütung vereinbart werden. Der Auftraggeber wird vorab über die Kosten informiert.
2.3 Sofern im Angebot keine andere Frist angegeben ist, kann das Angebot innerhalb von 60 Kalendertagen ab dem Ausstellungsdatum angenommen werden. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch die Volt Elektro-Prüfservice GmbH gemäß Abschnitt 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
2.4 Die Kalkulation des Angebots basiert auf den Angaben des Auftraggebers und dem vereinbarten Leistungsumfang. Weichen die tatsächlichen Bedingungen, Mengen, Einsatzzeiten oder erforderlichen Kapazitäten erheblich von diesen Angaben ab, können der Leistungsumfang, die Einsatzplanung und die Vergütung entsprechend angepasst werden.
2.5 Werden vereinbarte Leistungen nachträglich reduziert oder nicht vollständig in Anspruch genommen, können bereits entstandene Aufwendungen und verbindlich reservierte Personal-, Termin- und Einsatzkapazitäten berechnet werden, sofern die Volt Elektro-Prüfservice GmbH die Änderung nicht zu vertreten hat.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Beauftragung durch den Auftraggeber kann per E-Mail oder in anderer Textform erfolgen und gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die darin beschriebenen Leistungen.
3.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Volt Elektro-Prüfservice GmbH den Auftrag in Textform bestätigt. Die Volt Elektro-Prüfservice GmbH kann das Vertragsangebot des Auftraggebers innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang annehmen oder ablehnen.
3.3 Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs sind zwischen dem Auftraggeber und der Volt Elektro-Prüfservice GmbH abzustimmen und in Textform festzuhalten. Soweit sich dadurch Preise, Termine oder Einsatzzeiten ändern, werden diese entsprechend angepasst.
4. Durchführung der Leistungen
4.1 Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung in Textform zwischen dem Auftraggeber und der Volt Elektro-Prüfservice GmbH. Leistungen, die darüber hinausgehen, bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung.
4.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vereinbarten Leistungen zum vorgesehenen Termin ohne vermeidbare Unterbrechungen durchgeführt werden können. Die zu prüfenden Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen müssen zugänglich, eindeutig zuordenbar und prüfbereit sein. Erforderliche Ansprechpartner sind vom Auftraggeber rechtzeitig zu benennen. Wartezeiten, Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die nicht von der Volt Elektro-Prüfservice GmbH zu vertreten sind, können nach dem tatsächlich entstandenen Zeit- und Arbeitsaufwand gesondert berechnet werden.
4.3 Der Auftraggeber hat erforderliche Genehmigungen, betriebliche Freigaben und gegebenenfalls notwendige Abstimmungen mit Behörden, Energieversorgungsunternehmen oder anderen Dritten rechtzeitig zu veranlassen. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Genehmigungen, Freigaben oder Abstimmungen entstehen, liegen nicht im Verantwortungsbereich der Volt Elektro-Prüfservice GmbH.
4.4 Die Leistungen werden nach den zum Zeitpunkt ihrer Durchführung geltenden Vorschriften und Normen sowie den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben, Unterlagen und betrieblichen Sicherheitsanweisungen verantwortlich. Erkennbare Unstimmigkeiten werden von der Volt Elektro-Prüfservice GmbH dem Auftraggeber mitgeteilt. Eine darüber hinausgehende Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.5 Werden während der Durchführung des Auftrags Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich, wird der Auftraggeber darüber informiert. Zusätzliche Leistungen sowie daraus entstehende Änderungen der Vergütung, der Einsatzzeiten oder der Termine sind gesondert abzustimmen und in Textform festzuhalten.
4.6 Die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen sowie für die Organisation und Einhaltung der erforderlichen Prüffristen verbleibt beim Auftraggeber. Die Durchführung der vereinbarten Leistungen durch die Volt Elektro-Prüfservice GmbH befreit den Auftraggeber nicht von seinen gesetzlichen Betreiberpflichten.
5. Preise
5.1 Für die Berechnung der Leistungen gelten die im Angebot, im Kostenvoranschlag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Die Kalkulation basiert auf den Angaben des Auftraggebers zum Leistungsumfang, insbesondere zu den Mengen, Einsatzzeiten und erforderlichen Kapazitäten. Weichen die tatsächlichen Gegebenheiten erheblich von diesen Angaben ab, kann eine angemessene Anpassung der Vergütung erforderlich werden. Volt EPS informiert den Auftraggeber hierüber unverzüglich.
5.3 Werden vereinbarte Leistungen vom Auftraggeber reduziert oder nicht vollständig in Anspruch genommen, können bereits entstandene Aufwendungen sowie verbindlich reservierte Personal-, Termin- und Einsatzkapazitäten in Rechnung gestellt werden, sofern Volt EPS die Änderung nicht zu vertreten hat.
5.4 Zusätzliche Leistungen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgeführt und gesondert berechnet.
6. Termine und Leistungsfristen
6.1 Die Durchführung der vereinbarten Leistungen erfolgt nach Abstimmung eines Termins zwischen dem Auftraggeber und Volt EPS. Angaben zu Terminen und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
6.2 Verzögert sich die Durchführung aus Gründen, die Volt EPS nicht zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Ein neuer Termin wird mit dem Auftraggeber abgestimmt.
6.3 Wartezeiten, Unterbrechungen und zusätzlicher Aufwand, die nicht von Volt EPS zu vertreten sind, können nach dem tatsächlich entstandenen Zeit- und Arbeitsaufwand berechnet werden. Der Auftraggeber wird über wesentliche zusätzliche Aufwendungen informiert.
6.4 Kann ein Termin aufgrund höherer Gewalt oder eines anderen unvorhersehbaren und von Volt EPS nicht zu vertretenden Ereignisses nicht eingehalten werden, informiert Volt EPS den Auftraggeber unverzüglich und stimmt mit ihm einen Ersatztermin ab. Die Leistungspflichten ruhen für die Dauer und im Umfang des jeweiligen Hindernisses.
6.5 Kommt Volt EPS mit einer verbindlich vereinbarten Leistung schuldhaft in Verzug, hat der Auftraggeber zunächst eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen. Weitere Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.6 Dauert ein unvorhersehbares Leistungshindernis voraussichtlich länger an und kann Volt EPS die vereinbarte Leistung auch durch zumutbare organisatorische Maßnahmen oder den Einsatz geeigneter Ersatzkräfte nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbringen, ist Volt EPS berechtigt, vom noch nicht ausgeführten Teil des Auftrags zurückzutreten oder diesen zu kündigen. Volt EPS wird den Auftraggeber unverzüglich über das Leistungshindernis informieren. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene Aufwendungen sind zu.
7. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
7.1 Volt EPS ist berechtigt, je nach Art, Umfang und Dauer des Auftrags Abschlags-, Teil- oder Schlussrechnungen zu stellen.
7.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Während des Verzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
7.3 Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Volt EPS berechtigt, noch nicht ausgeführte Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Forderungen auszusetzen. Volt EPS wird den Auftraggeber hierüber vorab informieren.
7.4 Einwendungen gegen eine Rechnung sind Volt EPS innerhalb von zehn Werktagen nach deren Erhalt in Textform mitzuteilen. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
7.5 Werden Volt EPS nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstehen lassen, kann Volt EPS für noch nicht ausgeführte Leistungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.
7.6 Volt EPS ist berechtigt, berechtigte und fällige Forderungen im gesetzlichen Rahmen selbst oder durch beauftragte Dienstleister geltend zu machen. Die dadurch entstehenden erforderlichen und gesetzlich erstattungsfähigen Kosten trägt der Auftraggeber, sofern er sich in Zahlungsverzug befindet.
8. Gewährleistung
8.1 Die Volt Elektro-Prüfservice GmbH erbringt ihre Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Vorschriften, Normen sowie den anerkannten Regeln der Technik.
8.2 Beanstandungen hinsichtlich der erbrachten Leistungen sind Volt EPS nach ihrer Feststellung unverzüglich in Textform mitzuteilen. Der Auftraggeber soll den beanstandeten Mangel so genau wie möglich beschreiben und Volt EPS die zur Prüfung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
8.3 Prüfungen und Prüfprotokolle dokumentieren den Zustand der geprüften Betriebsmittel, Anlagen oder Maschinen zum Zeitpunkt der jeweiligen Prüfung.
8.4 Die Prüfung stellt keine Garantie für die zukünftige Funktionsfähigkeit, Betriebssicherheit oder den unveränderten Zustand der geprüften Betriebsmittel, Anlagen oder Maschinen dar. Dies gilt insbesondere für Schäden oder Veränderungen, die nach der Prüfung durch Nutzung, Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, fehlende Wartung oder Eingriffe Dritter entstehen.
8.5 Liegt ein von Volt EPS zu vertretender Mangel der vereinbarten Leistung vor, ist Volt EPS zunächst innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
9. Haftung
9.1 Die Volt Elektro-Prüfservice GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Volt Elektro-Prüfservice GmbH nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Die Volt Elektro-Prüfservice GmbH haftet nicht für Schäden, die nach der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung durch Veränderungen, unsachgemäße Verwendung, fehlende Wartung, gewöhnlichen Verschleiß oder Eingriffe Dritter an den geprüften Betriebsmitteln, Anlagen oder Maschinen entstehen.
9.4 Die Prüfungen und Prüfprotokolle dokumentieren den Zustand der geprüften Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen zum Zeitpunkt der Prüfung. Sie stellen keine Garantie für deren zukünftige Funktionsfähigkeit, Betriebssicherheit oder unveränderten Zustand dar.
9.5 Für Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn und sonstige mittelbare oder Folgeschäden haftet die Volt Elektro-Prüfservice GmbH nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht gilt die Haftungsbegrenzung nach Ziffer 9.2.
9.6 Der Auftraggeber soll erkennbare Schäden und mögliche Schadensfälle der Volt Elektro-Prüfservice GmbH unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform mitteilen. Zwingende gesetzliche Rechte und Fristen bleiben hiervon unberührt.
9.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verhalten, bei der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie in Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
9.8 Die Volt Elektro-Prüfservice GmbH unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung in einem für ihre Geschäftstätigkeit angemessenen Umfang. Die Haftung der Volt Elektro-Prüfservice GmbH richtet sich nach den vorstehenden Bestimmungen und den gesetzlichen Vorschriften. Der Umfang des Versicherungsschutzes und die vereinbarten Versicherungssummen ergeben sich aus dem jeweils gültigen Versicherungsvertrag.
10. Website und Online-Angebot
10.1 Die Inhalte dieser Website werden mit angemessener Sorgfalt erstellt und regelmäßig überprüft. Dennoch übernimmt die Volt Elektro-Prüfservice GmbH keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Gesetzliche Pflichten zur Berichtigung, Entfernung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte bleiben unberührt.
10.2 Diese Website kann Links zu externen Websites Dritter enthalten. Die Volt Elektro-Prüfservice GmbH hat keinen Einfluss auf deren aktuelle oder zukünftige Inhalte und Gestaltung. Für die Inhalte der verlinkten Websites sind ausschließlich deren jeweilige Betreiber verantwortlich. Werden uns konkrete Rechtsverletzungen bekannt, entfernen wir die betreffenden Links, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist.
10.3 Die von der Volt Elektro-Prüfservice GmbH erstellten Texte, Bilder, Grafiken, Dokumente und sonstigen Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwendung außerhalb der gesetzlich zulässigen Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet. Rechte Dritter bleiben unberührt.
10.4 Die auf dieser Website verwendeten Bilder, Grafiken und Illustrationen sind entweder Eigentum der Volt Elektro-Prüfservice GmbH, wurden für die Gesellschaft erstellt oder werden auf Grundlage entsprechender Lizenzen und Nutzungsrechte verwendet. Hierzu zählen auch einzelne Bilder von Unsplash. Soweit eine verwendete Lizenz einen besonderen Urheber- oder Quellenhinweis verlangt, wird dieser entsprechend angegeben. (www.unsplash.com).
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Volt Elektro-Prüfservice GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz der Volt Elektro-Prüfservice GmbH, derzeit Paderborn. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 09/2026
Zur Startseite